FRÜHJAHRSSYNODE 2018: Taufe durch Untertauchen erlaubt
Ab 2019 ist die Immersionstaufe, also die Taufe durch Untertauchen, möglich. Fast einstimmig hat die Württembergische Landessynode diese Änderung der Taufordnung beschlossen.
Ab 2019 ist die Immersionstaufe, also die Taufe durch Untertauchen, möglich. Fast einstimmig hat die Württembergische Landessynode diese Änderung der Taufordnung beschlossen.
Die Änderung der Taufordnung ist eines der TOP-Themen auf der Frühjahrssynode 2018. Zukünftig soll die „Taufe mit Untertauchen“ , die sogenannt Immersionstaufe, auch in der Landeskirche erlaubt sein.