Änderung der Taufordnung
Die Änderung der Taufordnung ist eines der TOP-Themen auf der Frühjahrssynode 2018. Zukünftig soll die „Taufe mit Untertauchen“, die sogenannt Immersionstaufe, auch in der Landeskirche erlaubt sein. Bislang wird in der evangelischen Landeskirche die Infusionstaufe gefeiert. Dabei wird der Täufling dreimal mit Wasser bespritzt oder übergossen.
Ritus des Untertauchens
Der Wunsch, auch im Ritus des Untertauchens getauft werden zu können, wurde immer häufiger an die Landeskirche herangetreten. Kirchenrat Dr. Frank Zeeb erläutert Gründe die für eine Immersionstaufe sprechen.
Die Liturgische Kommission hat einen Gesetzentwurf eingebracht, über den in der Frühjahrstagung der Landessynode abgestimmt werden soll.