Abtreibung – noch immer ein Tabu | Alpha & Omega
Der Paragraph 218 gewährt nur dann einen straffreien Schwangerschaftsabbruch, wenn sich die Frau vor der 14. Schwangerschaftswoche für eine Abtreibung entscheidet und an einer Konfliktberatung teilnimmt.
Ob dieser Paragraph nun abgeschafft wird, darüber soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“ beraten. Wie wichtig sind die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen und was müssen Frauen durchmachen, wenn sie das Kind nicht austragen wollen oder können?