Ein Schwangerschaftsabbruch gilt in Deutschland als Straftat. Der Paragraph 218 gewährt nur dann Straffreiheit, wenn sich die Frau vor der 14. Schwangerschaftswoche für eine Abtreibung entscheidet und an einer Konfliktberatung teilnimmt.
Ob dieser Paragraph nun abgeschafft wird, darüber soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“ nun beraten. Wie wichtig sind die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen? Was müssen Frauen durchmachen, wenn sie das Kind nicht austragen wollen oder können? Und wie sicher oder unsicher sind die vorhandenen Verhütungsmethoden?
Darüber spricht Moderatorin Heidrun Lieb mit Schwangerschaftskonfliktberaterin des Evangelischen Diakonieverbands Böblingen Kerstin Gerischer und Facharzt für Frauenheilkunde Dr. med. Wolfgang Henne im Talk „Alpha & Omega“.
Alpha & Omega nun auch als Podcast
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