Was die Synode genau ist – das erklären wir hier.
Kirchenwahl 2025 in Württemberg – Mitentscheiden, wie es in Gemeinde und Landeskirche weitergeht. Am 30. November 2025, dem 1. Advent, sind über 1,5 Millionen wahlberechtigte Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Württemberg aufgerufen, neue Kirchengemeinderäte und eine neue Landessynode zu wählen.
Der Kirchengemeinderat übernimmt gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer die Leitung der Kirchengemeinde. In diesem Gremium werden alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen getroffen. Die Gemeindeleitung wird partnerschaftlich und arbeitsteilig ausgeübt – ein verantwortungsvolles Ehrenamt, das Engagement, Erfahrung und Verbundenheit mit der Gemeinde erfordert.
Auf landeskirchlicher Ebene wird die Landessynode gewählt – das gesetzgebende Gremium der württembergischen Landeskirche. Es besteht aus 60 Laien und 30 Theologinnen und Theologen, die direkt von den Kirchenmitgliedern für sechs Jahre gewählt werden. Die Synode tagt in der Regel dreimal jährlich und berät unter anderem über Gesetze, die Verwendung der Kirchensteuermittel sowie über Grundsatzentscheidungen für die gesamte Kirche.
► Weitere Informationen zur Wahl findest du unter: www.kirchenwahl.de