Wichtiger Tagesordnungspunkt auf der Herbsttagung: Ein kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchengemeindeordnung. Dadurch sollen künftig Verbundkirchengemeinden in Württemberg ermöglicht werden – eine Sonderform der Gesamtkirchengemeinde. Sie sollen sich dadurch auszeichnen, dass die Kirchengemeinden einer Verbundkirchengemeinde selbständig bleiben, zugleich aber eng zusammen arbeiten. Was sich für Gemeinden ändert erkärt uns Martin Plümicke – stellv. Vorsitzender des Strukturausschuss.