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Gemeinsamer Pfarrdienst für Verbundkirchengemeinden

Wichtiger Tagesordnungspunkt auf der Herbsttagung: Ein kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchengemeindeordnung. Dadurch sollen künftig Verbundkirchengemeinden in Württemberg ermöglicht werden – eine Sonderform der Gesamtkirchengemeinde. Sie sollen sich dadurch auszeichnen, dass die Kirchengemeinden einer Verbundkirchengemeinde selbständig bleiben, zugleich aber eng zusammen arbeiten. Was sich für Gemeinden ändert erkärt uns Martin Plümicke – stellv. Vorsitzender des Strukturausschuss.

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