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Besser Wissen: Heiraten – was sagt das Gesetz?

Heiraten – welche Rechte und Pflichten folgen daraus?

Die Hochzeitsglocken läuten, die große Feier mit Familie und Freunden steht an. Mit dem Ja-Wort gehen Paare auch Rechte und Pflichten ein. Günter Broichmann ist Fachanwalt für Familienrecht in Stuttgart. Er hat schon viele Paare rechtlich beraten.

Was genau verändert sich durch den Bund des Lebens auf rechtlicher Seite?

Welche ehelichen Pflichten auf das Paar zukommen, hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Dort gibt es das so genannte Solidaritätsgesetz. Das besagt unter anderem, dass man gegenüber seinem Ehepartner keine Missrede halten darf und dass man einander Verantwortung tragen soll.

Was verändert sich mit den Besitzverhältnissen?

Wenn nichts anderes in einem Ehevertrag geregelt ist, dann ist die Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand, wenn Paare heiraten.
Das heißt, alles was in die Ehe mit eingebracht wird, bleibt jedem selbst. Alles was danach gemeinsam erwirtschaftet wird muss, im Falle einer Scheidung, geteilt werden. Der Tipp des Anwalts: Am Tag der Eheschließung am besten noch mal einen Kontoauszug bei der Bank holen. So ist genau festgehalten, wer wie viel am Tag der Hochzeit mit in die Ehe gebracht hat. Sollte es zu einer Scheidung kommen, wird dadurch einiges erleichtert.

Für wen lohnt sich ein Ehevertrag?

Ob sich ein Ehevertrag lohnt, sollte individuell entschieden werden. Am besten sollte vor der Eheschließung ein Beratungsgespräch stattfinden. Ein Notar kann zum Beispiel erklären, ob es in der speziellen Konstellation Sinn macht, einen Vertrag zu schließen.

Mehr zum Thema heiraten gibt’s in unserer neuen TV-Magazinsendung WERTSACHE.

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