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Frühjahrstagung 2016: Änderung beim Arbeitsrecht

Ein wichtiger Tagesordnungspunkt am zweiten Tag der Frühjahrstagung der Landessynode war das sogenannte Arbeitsrechtsregelungsgesetz. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat im November 2013 ein Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz beschlossen (ARGG-EKD), dem sowohl der Oberkirchenrat als auch der Rechtsausschuss der Württembergischen Evangelischen Landessynode nicht zustimmen will. Die Synode sollte darüber abstimmen…

 

3 Kommentare zu “Frühjahrstagung 2016: Änderung beim Arbeitsrecht

  1. Ein schlechtes Gesetz. Die Kirche greift in die Tarifgestaltunge ein (1. Weg). Mitarbeiter werden aus der Gestaltung ihrer Tarife ausgeschlossen.

  2. Das neue ARRG (wieder einmal muss ein neues Recht her, weil das alte nicht mehr passt!) ist schlecht. Wenn bislang die Diakonie-Leitenden in „ihren“ Einrichtungen festlegen konnten, ob das Arbeitsrecht der Diakonie in Württemberg oder das (in vielen Bereichen billigere) Recht der Diakonie DD angewendet werden „durfte“, so haben sie jetzt durch Beschluss der Synode bestätigt bekommen, dass sie gemäß ihrer Wahl jetzt auch dauerhaft vergüten dürfen…
    Das ist ein Vorgang, der von vornherein ausschließt, dass Gewerkschaften bei der Arbeitsrechtssetzung für ca. 10.000 MitarbeiterInnen mitwirken können – denn die Kommission DD schließt durch Verordnung die Beteiligung sowohl des AGMAV Württemberg wie der Gewerkschaften ver.di und GEW aus!
    Es wäre Kirchenleitung und Synode zu wünschen, dass sie sich an die Beschlüsse der EKD-Synode vom November 2012 (10 Punkte von Magdeburg) erinnern und diese endlich umsetzen. Die Angst, dass bei Kirche und Diakonie gestreikt werden könnte, wird in naher Zukunft der Realität begegnen. Solange Oberkirchenräte u. Synodale und nicht die Tarifpartner bestimmen, welches Arbeitsrecht gilt, bleibt es beim kollektiven Betteln der Arbeitnehmer in den Arbeitsrechtskommissionen.
    Es ist Zeit für Tarifverträge!

  3. Vielleicht sollte darauf hingewiesen werden, dass die AGMAV dem Kompromissvorschlag des Rechtsausschusses aufgeschlossen gegenüberstand, nicht glücklich, aber immerhin. Die Dienstgeber waren noch weniger glücklich. Solche Kompromisse, die beiden Seiten etwas, aber nicht furchtbar weh tun, sind meist die besten. Eben diesen Entwurf hat die Synode beschlossen.
    Leider kam es dann noch zu einem Änderungsantrag, dem aber viele Synodale widersprochen hatten und der auch alles andere als einstimmig beschlossen wurde. Allein um diesen Änderungsantrag – der allerdings gravierende Folgen hat – geht es nun. Bei allem verständlichen Ärger fände ich es fair, die Synode hier nicht pauschal zu verurteilen. Dazu kam der Änderungsantrag vergleichsweise kurzfristig und konnte daher nicht tiefgehend geprüft werden; der zunächst beschlossene Gesetzentwurf wurde dagegen anderthalb Jahre lang akribisch bearbeitet. Dennoch (und nicht zuletzt auch deshalb) wurde er von zahlreichen Synodalen (v.a. OK und Kfm) abgelehnt.

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