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Die Landeskirche erlaubt Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Die Württembergische Landessynode diskutierte auf der Frühjahrstagung erneut über ein Gesetz, das Kirchengemeinden ermöglicht, gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst zu segnen. Voraussetzung für eine entsprechende Änderung der örtlichen Gottesdienstordnung ist laut Gesetzesvorlage, dass sich Dreiviertel der Pfarrerinnen und Pfarrer einer Gemeinde sowie Dreiviertel des Kirchengemeinderats für eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher aussprechen. Zuvor soll die Gemeinde, laut Gesetzestext, in einem Klärungsprozess zu der Auffassung kommen, dass ein Segnungsgottesdienst der Heiligen Schrift und den Bekenntnissen der Reformation nicht widerspricht.

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