760 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind in Stuttgart 2018 zur Anzeige gebracht worden. Das sind deutlich mehr Anzeigen wegen Sexualdelikten als zuvor – auch, weil inzwischen sexuelle Belästigung dazu zählt und die Bürger schneller anzeigen. Und das ist auch gut so. Denn ohne Kenntnis der Straftat können Polizei und Staatsanwaltschaft nicht tätig werden – die Tat wird nicht aufgeklärt, die Täterin oder der Täter bleibt unentdeckt und unbestraft.
Aber was passiert eigentlich nach der Anzeige von Sexualdelikten? Kriminalhauptkommissarin Guenola Warneke ist Expertin auf dem Gebiet. Niko Sokoliuk hat sie besucht und dazu befragt.
Weitere Informationen und Beratungsangebote von der Polizei für Opfer gibt es hier.